Nachfolgend finden Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Ihnen hier auch zum Download zur Verfügung stehen.
1. Die nachstehenden Geschäftsbedingungen stellen die ausschließliche Grundlage für sämtliche zwischen uns und unseren Kunden begründeten Rechtsverhältnisse dar.
2. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur dann, wenn wir Ihnen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt haben.
1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
2. Die Bestellung des Kunden ist ein bindendes Angebot. Wir können dieses Angebot nach unserer Wahl innerhalb von 30 Tagen durch Zusendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung oder dadurch annehmen, dass wir mit der Lieferung der bestellten Waren begonnen haben.
3. Änderungen der oder Abweichungen von den technischen Daten und Konstruktionen unserer Waren bleiben vorbehalten, sofern die Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung unserer Interessen für den Kunden zumutbar sind.
1. Unsere Preise gelten „ab Werk“ ausschließlich Verpackung zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Bei einem Netto-Auftragswert unter € 100,00 berechnen wir € 15,00 Mindermengenzuschlag.
2. Der Preis ist fällig und ohne Abzug innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsstellung zu zahlen, sofern keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Mit Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Kunde in Verzug.
3. Für Teillieferungen können entsprechende Teilrechnungen ausgestellt werden.
4. Wir behalten uns das Recht vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als 4 Monaten die Preise entsprechend der eingetretenen Kostensteigerungen aufgrund von Tarifverträgen oder Materialpreissteigerungen zu erhöhen. Beträgt die Erhöhung mehr als 5 % des vereinbarten Preises, so hat der Kunde ein Kündigungsrecht.
5. Ein Aufrechnungsrecht steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, soweit es auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
1. Unsere Lieferung erfolgt „ab Werk“.
2. Wir sind in zumutbarem Umfang zu Teillieferungen berechtigt. Bei Sonderanfertigungen von Druckerzeugnissen behalten wir uns vor, Mehrlieferungen bis zu 10% der bestellten Stückzahl vorzunehmen.
3. Die Versendung der Waren erfolgt auf Gefahr (Untergang, Verschlechterung, Verzögerung) des Kunden. Dies gilt auch dann, wenn wir ausnahmsweise frachtfreie Lieferung vereinbart haben. Verzögert sich die Versendung aus von uns nicht zu vertretenden Gründen, geht die Gefahr im Zeitpunkt der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
4. Auf ausdrücklichen und schriftlichen Wunsch des Kunden versichern wir die zu versendende Ware auf seine Kosten gegen Transportgefahren aller Art.
5. Verpackungen werden zum Selbstkostenpreis berechnet. Andere Vereinbarungen bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsordnung werden nicht zurückgenommen; ausgenommen sind Euro- Paletten und Gitterboxen. Hier trägt der Kunde die Kosten für den Rücktransport. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, für eine Entsorgung der Verpackung auf eigene Kosten zu sorgen.
6. Unsere Liefertermine sind unverbindlich, wenn sie nicht in der schriftlichen Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden. Können wir einen Liefertermin aus von uns nicht zu vertretenden Gründen nicht einhalten (z.B. in Fällen höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen, unverschuldeter Ereignisse wie Streik, Aussperrung, fehlender Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer o.ä.), werden wir den Kunden unverzüglich informieren und einen nach den Umständen angemessenen neuen Liefertermin bestimmen. Der Kunde kann uns 6 Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins unter Setzung einer angemessenen Nachfrist auffordern, zu liefern. Mit Ablauf der Nachfrist geraten wir in Lieferverzug. Die in S. 2 bezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während einer vom Kunden gesetzten Nachfrist oder eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen.
7. Hat der Kunde Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit unsererseits für jede vollendete Woche des Verzuges auf 0,5 %, insgesamt jedoch höchstens auf 5 % des Preises (ohne Mehrwertsteuer) für den Teil der Lieferung und/oder Leistung, hinsichtlich derer der Verzug besteht. Ferner steht dem Kunden nach Ablauf der gesetzten Frist das Rücktrittsrecht vom Vertrag zu. Im Falle seines Rücktritts werden dem Kunden ggf. bereits erbrachte Gegenleistungen rückerstattet. Schadensersatz statt der Leistung kann der Kunde bei leichter Fahrlässigkeit unsererseits nicht verlangen.
1. Offensichtliche Mängel müssen uns unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, nach Empfang der Ware unter Angabe der Auftragsnummer schriftlich angezeigt werden.
2. Nicht offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungspflicht ab Empfang der Ware unter Angabe der Auftragsnummer bei uns schriftlich anzuzeigen.
1. Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag vor. Ist der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Kaufmann, bei dem der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, gilt der Eigentumsvorbehalt bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, die wir aus unseren laufenden Geschäftsbeziehungen gegenüber dem Kunden haben.
2. Der Kunde ist bis auf Widerruf zur Verbindung und Verarbeitung der Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsverkehr berechtigt. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Ware durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen, ohne uns zu verpflichten. Wird die Ware mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Ware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die Vorbehaltsware.
3. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes berechtigt. Er tritt schon mit Abschluss des Kaufvertrages zwischen ihm und uns die ihm aus der Veräußerung der Vorbehaltsware zustehenden Forderungen gegen seinen Abnehmer mit allen Nebenabreden sicherungshalber in voller Höhe an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Kunde auch nach deren Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt; jedoch verpflichten wir uns, die Forderungen nicht einzuziehen, solange sich der Kunde uns gegenüber nicht im Zahlungsverzug befindet oder eine sonstige erhebliche Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse oder seiner Kreditwürdigkeit eintritt. Wenn einer dieser Fälle eintritt, können wir verlangen, dass uns der Kunde die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
4. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Der Kunde haftet für alle Kosten, die für die Aufhebung solcher Zugriffe anfallen, insbesondere durch Erhebung einer Drittwiderspruchsklage, soweit die Erstattung der Kosten nicht von dem betreffenden Dritten zu erlangen ist.
5. Die Verpfändung, Sicherungsübertragung oder sonstige Verfügungen bleiben dem Kunden untersagt.
6. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit nach unserer Wahl freizugeben, als der Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.
1. Die bei Zustandekommen eines Vertrages übermittelten Unterlagen, wie z.B. Abbildungen, Zeichnungen und Maßangaben sowie die Angaben in unseren Katalogen sind nur maßgeblich, wenn wir sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnen. Eigenschaftsbeschreibungen, beispielsweise im Rahmen von Gesprächen, Prospekten oder Werbungen sowie im Internetportal erhaltene Informationen, stellen ohne unsere ausdrückliche und verbindliche Zusicherung keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie dar.
2. Die Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten nachgekommen ist. Der Kunde hat uns die zur Prüfung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die Produkte zu diesen Zwecken zu übergeben.
3. Für von uns anerkannte Mängel leisten wir nach unserer Wahl Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung). Unser gesetzliches Verweigerungsrecht bleibt unberührt.
4. Schlagen insgesamt 3 Nachbesserungen bzw. Ersatzlieferungen fehl, so kann der Kunde von dem Vertrag zurücktreten oder die Minderung des Kaufpreises verlangen.
5. Für die zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Kunde bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist der Ware Mängelansprüche aufgrund des Vertrages geltend machen. Ein Neubeginn der Verjährung für die Ware ist mit der Durchführung einer Mängelgewährleistungsmaßnahme nicht verbunden.
6. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über.
7. Gewährleistungsansprüche gemäß dieser Ziffer 7 für mangelhafte Ware verjähren ein Jahr nach Ablieferung, sofern der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen oder ein Kaufmann ist, bei dem der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört. Diese Verjährungsabkürzung gilt allerdings nicht für die nachfolgenden Ansprüche der vorbezeichneten Personen gemäß Ziffer 8.
8. Ist der Kunde ein Verbraucher, gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist von 2 Jahren.
1. Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Wir haften jedoch auch bei einfacher Fahrlässigkeit für Schäden aus – der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; – der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht; in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie übernommen haben. Das Gleiche gilt für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.
2. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dieses auch für die Haftung von unseren gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen.
1. Die vorstehenden Regelungen geben die getroffenen Vereinbarungen vollständig wieder. Nebenabreden gibt es nicht. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dieses gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.
2. Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle von nicht einbezogenen oder unwirksamen Bestimmungen dieses Vertrages tritt das Gesetzesrecht (§ 306 Abs. 2 BGB). Sofern solches Gesetzesrecht im jeweiligen Fall nicht zur Verfügung steht (Regelungslücke) oder zu einem untragbaren Ergebnis führen würde, werden die Parteien in Verhandlungen darüber eintreten, anstelle der nicht einbezogenen oder unwirksamen Bestimmung eine wirksame Regelung zu treffen, die ihr wirtschaftlich möglichst nahekommt.
3. Erfüllungsort für alle Vertragspflichten ist Parchim.
4. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit einer juristischen Person des öffentlichen Rechts, einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen, oder einem Vollkaufmann einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand, soweit ein etwaiger Rechtsstreit in den Zuständigkeitsbereich der Amtsgerichte fällt, das Amtsgericht Ludwigslust, Außenstelle Parchim, ansonsten das Landgericht Schwerin.
5. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller internationalen und supranationalen (Vertrags-) Rechtsordnungen, insbesondere des UN-Kaufrechts.